Wir vertreten und beraten im gesamten Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, Selbstständige, leitende Angestellte und sonstige Arbeitnehmer, als auch Betriebsräte.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir in angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere im Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsvertreterrecht.

Wir bieten in unseren Kernkompetenzen auch umfangreiche Inhouse-Schulungen an. Ihre Mitarbeiter haben keine Zeit für externe Schulungen oder Sie wollen eine Vielzahl von Mitarbeiter schulen? Sprechen Sie mit uns, wir erstellen ein individuelles Schulungskonzept.

Wir schulen auch Betriebsräte, insbesondere im Bereich Vorgehensweise und Strategie im Bereich Interessenausgleich und Sozialplan (v.a. bei Personalabbau) sowie bei Betriebsübergängen.

Für Beratung in anderen Rechtsgebieten, die nicht innerhalb unserer Kernkompetenz liegen, schalten wir - nach Absprache mit dem Mandanten - befreundete Anwaltskanzleien ein.